Mitgliedschaft

Aufnahme

Einfach den Aufnahmeantrag (PDF-Format) entsprechend ausfüllen und per Mail an den/die Schriftführer/in senden. Der Vorstand beschließt formal über den Aufnahmeantrag. Anschließend erfolgt eine entsprechende Bestätigung.

Die Vereinstatuten gibt es hier zum Nachlesen ebenfalls als PDF-Datei. Im Einzelnen sind dies:

- Vereinssatzung

- Geschäftsordnung

- Jugendordnung

Änderungen Mitgliedsstatus

Änderungen per Mail an den/die Schriftführer/in - wichtig: erst nach einer Bestätigung ist eine Änderung auch umgesetzt. Falls keine Bestätigung kommt bitte nachfragen. Falls der/die Schriftführer/in nicht erreichbar sein sollte kann eine Änderung in Ausnahmefällen auch durch den/die Schatzmeister/in erfolgen.

Beiträge und Gebühren

Beiträge und Gebühren Mitgliedschaft

aktives Mitglied p.a.   95,00 €
passives Mitglied p.a.   55,00 €
jugendliches Mitglied p.a.   30,00 €
Familienbeitrag p.a170,00 €
(Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften gemäß § 1353 BGB mit gemeinsamer Haushaltsführung, inklusive Kindern im Alter bis zu 14 Jahren)
 
Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird ein um 50% ermäßigter Beitrag erhoben, falls der Eintritt nach dem 30. Juni des Jahres erfolgt.
 
Aufnahmegebühr f. aktive Miglieder :
  im ersten Jahr der Mitgliedschaft100,00 €
  im zweiten Jahr der Mitgliedschaft150,00 €
(Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften gemäß § 1353 BGB mit gemeinsamer Haushaltsführung zahlen die
Aufnahmegebühr nur einmal)

Liegeplätze

Wasserliegeplatz (01.03. - 14.12.) 220,00 €
Wasserliegeplatz (15.12. - 28.02.) 220,00 €
Trockenliegeplatz (01.03. - 14.12.)    95,00 €
Trockenliegeplatz (15.12. - 28.02.)    95,00 €
Liegeplatz für Laser p.a.    35,00 €
Liegeplatz für Opti p.a.    25,00 €
Gastliegeplatz vom 1. bis 14. Tag pro Tag       3,00 €
länger als 14 Tage pro Monat       69,00 €

 

Krangebühr

 

 

pro Kranvorgang45,00 €

(Für Mitglieder des LSCN, die eine jährliche Liegeplatzgebühr entrichten, ist die Krangebühr im Beitrag zum Liegeplatz enthalten)

Arbeit- / Wirtschaftsdienst

Pflichtarbeitdienst oder Wirtschaftsdienst je aktives Mitglied ab dem zweiten Jahr der Mitgliedschaft derzeit: 10 Stunden
Der Arbeits- /Wirtschaftsdienst kann auch ersatzweise von der nicht dienstpflichtigen Partnerin bzw. des nicht dienstpflichtigen Partners geleistet werden.
Ersatz je nicht geleisteter Pflichtdienststunde 23,00 €

Schlüssel für die Clubanlagen

Die Schlüssel werden vom Stegwart gegen eine Gebühr von 6,- Euro ausgegeben. In unserem Verein gibt es für die Mitglieder einen Schlüssel. Mit diesem Schlüssel ist Zugang zum Clubgelände, Clubhaus, Steganlage, Toiletten, sowie die Bedienung von Kran- und Slipanlage möglich.