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Der Verein führt regelmäßig verschiedene
Ausbildungsmaßnahmen durch. Dazu gehört z.B. der Sportbootführerschein Binnen
und See, der SKS und u.a. auch die Möglichkeit zum Erwerb des Funkzeugnis. Federführend für die Organisation sowie Durchführung
ist Fabian Beutel zuständig, der bei Interesse oder Fragen über die
Email-Adresse
ausbildung@lscn-sailing.de
gerne kontaktiert werden kann.
Segeln lernen beim LSCN
2010:
Der Lauffener Segelclub veranstaltet in diesem Jahr
wieder einen Ausbildungskurs zum Erwerb des Sportbootführerscheins
Binnen (Segel/Motor).
Die Ausbildung beinhaltet die komplette Segel- und Motorentheorie sowie
die allgemeine theoretische Ausbildung. Die praktische Ausbildung findet
auf unserem Revier im Schleusenoberwasser in Lauffen auf Clubeigenen
Schiffen statt und vermittelt erforderlichen Kenntnisse zum bestehen der
Prüfung sowie darüber hinaus die notwendigen Kenntnisse, die für das
sichere führen eines Segelschiffs auf Binnengewässern.
Am 05.03.2010 informiert unser
Ausbildungsleiter Fabian Beutel ab 19:00 Uhr im Clubhaus des LSCN
über den Ablauf der theoretischen und praktischen Ausbildung und
beantwortet noch offene Fragen.
Wer im Vorfeld bereits Fragen hat oder nicht zum Infoabend kommen kann
aber trotzdem gerne am Kurs teilnehmen will, kann sich
per Mail an
Fabian Beutel wenden.
Zur Praxis in der
Ausbildung, aber auch danach, gehört das Beherrschen einiger wichtiger
Knoten zur Grundausbildung. Zum Lernen oder einfach mal Nachsehen wie das noch
geht - hier lang...
Nachfolgend einige Informationen zu den Inhalten der Ausbildung und
Geltungsbereiche der verschiedenen Scheine (Angaben ohne Gewähr):
Seitenanfang
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Sportboot-Führerschein-Binnen
Amtliche
Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen)
unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den
Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr
als 3,68 kW (5 PS).
Zulassung: - Segeln/Surfen ab 14, - Motor ab 16 Jahren; - Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches
Zeugnis für Sportbootführerschein- Bewerber“, - Zuverlässigkeit: Vorlage eines
gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht
bei Minderjährigen).
Die theoretische Prüfung
besteht aus einem Fragebogen und
ggf. einer mündlichen Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse - des Binnenschifffahrtsrechts, - der Seemannschaft, - der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett) sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen
Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind
verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
Seitenanfang
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Sportboot-Führerschein-See
Amtliche
Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den
Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit
mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zulassung: - ab 16 Jahren, - Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches
Zeugnis für Sportbootführerschein- Bewerber“, - Zuverlässigkeit: Vorlage eines
gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses/Verzicht bei
Minderjährigen).
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und
ggf. einer mündlichen Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse - der Navigation, - der Seemannschaft, - des Seeschifffahrtsrechts, - der Wetterkunde und - der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen
Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet
werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten
vorzuführen.
Seitenanfang
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Sportküstenschifferschein
Amtlicher,
empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in
Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).
Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Besitz SBF-See,
- Nachweis von 300 Seemeilen auf
Yachten in Küstengewässern.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen,
einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung. Erweiterte Kenntnisse
der
- Navigation,
- der Seemannschaft,
- des Schifffahrtsrechts und
- der Wetterkunde sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen
Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und
angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind
ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.
Seitenanfang
Sachkundenachweis
Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht. Unbefristet gültig. Zulassung: - ab 18 Jahren.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen
Prüfungsteil. Der theoretische Prüfungsteil umfasst einen Fragebogen mit 30 Fragen und
ggf. eine mündliche Prüfung. Es sind ausreichende Kenntnisse der
waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, über Notwehr
und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, sonstige
Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, die Kennzeichnung von
Schusswaffen und Munition, die Ballistik und die Handhabung der Signalwaffen
sowie den Umgang und die Klassifizierung von Seenotsignalmitteln
nachzuweisen. Im darauffolgenden praktischen Prüfungsteil muss die Handhabung der
Signalwaffen, ihrer Munition und der übrigen Seenotsignalmittel demonstriert
werden. Es sind mehrere Fertigkeiten vorzuführen.
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Beschränkt gültiges
Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten
Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35
sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der
Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in
englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen
Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der
Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und
Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes
- des GMDSS
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informa-
Informationen auf See
sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich
terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten
(Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und
Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung
einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
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UKW-Sprechfunkzeugnis
für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) (Radiotelephone Operator’s
Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways)

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und
Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen
Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und
Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der
Buchstabiertafel.
Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind
nachzuweisen:
- wesentliche Merkmale
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
- Funkstellen
- Frequenzen und ihre Nutzung
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des
Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten
von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer
Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden. Für Inhaber des SRC oder
LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.
Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.
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06.02.2010
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