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Der Verein führt regelmäßig verschiedene Ausbildungsmaßnahmen durch. Dazu gehört z.B. der Sportbootführerschein Binnen und See, der SKS und u.a. auch die Möglichkeit zum Erwerb des  Funkzeugnis. Federführend für die Organisation sowie Durchführung ist Fabian Beutel zuständig, der bei Interesse oder Fragen über die Email-Adresse ausbildung@lscn-sailing.de gerne kontaktiert werden kann.
 

Segeln lernen beim LSCN 2010:
Der Lauffener Segelclub veranstaltet in diesem Jahr wieder einen Ausbildungskurs zum Erwerb des Sportbootführerscheins Binnen (Segel/Motor).
Die Ausbildung beinhaltet die komplette Segel- und Motorentheorie sowie die allgemeine theoretische Ausbildung. Die praktische Ausbildung findet auf unserem Revier im Schleusenoberwasser in Lauffen auf Clubeigenen Schiffen statt und vermittelt erforderlichen Kenntnisse zum bestehen der Prüfung sowie darüber hinaus die notwendigen Kenntnisse, die für das sichere führen eines Segelschiffs auf Binnengewässern.

Am 05.03.2010 informiert unser Ausbildungsleiter Fabian Beutel ab 19:00 Uhr im Clubhaus des LSCN über den Ablauf der theoretischen und praktischen Ausbildung und beantwortet noch offene Fragen.
Wer im Vorfeld bereits Fragen hat oder nicht zum Infoabend kommen kann aber trotzdem gerne am Kurs teilnehmen will, kann sich per Mail an Fabian Beutel wenden.

Zur Praxis in der Ausbildung, aber auch danach, gehört das Beherrschen einiger wichtiger Knoten zur Grundausbildung. Zum Lernen oder einfach mal Nachsehen wie das noch geht - hier lang...

Nachfolgend einige Informationen zu den Inhalten der Ausbildung und  Geltungsbereiche der verschiedenen Scheine (Angaben ohne Gewähr):

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  • Sportboot-Führerschein-Binnen
    Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).



    Zulassung:
    - Segeln/Surfen ab 14,  
    - Motor ab 16 Jahren;  
    - Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches
      Zeugnis für Sportbootführerschein-
      Bewerber“,
    - Zuverlässigkeit: Vorlage eines
      gültigen Kfz-Führerscheines (oder
      Führungszeugnisses / Verzicht
      bei Minderjährigen).

    Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

    Ausreichende Kenntnisse
    - des Binnenschifffahrtsrechts,
    - der Seemannschaft,
    - der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett)  sind   
      nachzuweisen.

    In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
     

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  • Sportboot-Führerschein-See
    Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).




    Zulassung:
    - ab 16 Jahren,
    - Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches
      Zeugnis für Sportbootführerschein-
      Bewerber“,
    - Zuverlässigkeit: Vorlage eines
      gültigen Kfz-Führerscheines (oder 
      Führungszeugnisses/Verzicht bei
      Minderjährigen).

    Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

    Ausreichende Kenntnisse
    - der Navigation,
    - der Seemannschaft,
    - des Seeschifffahrtsrechts,
    - der Wetterkunde und
    - der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

    In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
     

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  • Sportküstenschifferschein
    Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).





    Zulassung:
    - ab 16 Jahren,
    - Besitz SBF-See,
    - Nachweis von 300 Seemeilen auf
      Yachten in Küstengewässern.

    Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung. Erweiterte Kenntnisse der
    - Navigation,
    - der Seemannschaft,
    - des Schifffahrtsrechts und
    - der Wetterkunde sind nachzuweisen.

    In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.
     

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    Sachkundenachweis Seenotsignalmittel
    nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht.
    Unbefristet gültig.
    Zulassung: - ab 18 Jahren.

    Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
    Der theoretische Prüfungsteil umfasst einen Fragebogen mit 30 Fragen und ggf. eine mündliche Prüfung. Es sind ausreichende Kenntnisse der waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, über Notwehr und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, sonstige Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, die Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, die Ballistik und die Handhabung der Signalwaffen sowie den Umgang und die Klassifizierung von Seenotsignalmitteln nachzuweisen.
    Im darauffolgenden praktischen Prüfungsteil muss die Handhabung der Signalwaffen, ihrer Munition und der übrigen Seenotsignalmittel demonstriert werden. Es sind mehrere Fertigkeiten vorzuführen.
     

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  • Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)
    Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

    Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

    Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

    Kenntnisse
     - des mobilen Seefunkdienstes
     - des GMDSS
     - des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
     - der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informa-
       Informationen auf See
    sind nachzuweisen.

    In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
     

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  • UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) (Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways)

     
    Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.

    Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.


    Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

    Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:
     - wesentliche Merkmale
     - Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
     - Funkstellen
     - Frequenzen und ihre Nutzung
     - Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
     - Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.

     In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden. Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.
     


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06.02.2010